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Wer am Wahltag nicht in seinem Stimmbezirk wählen kann, z.B. wegen einer Krankheit oder wegen einer beruflichen oder anderweitig bedingten Abwesenheit, kann durch Briefwahl wählen.
Hierzu muss bei der Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden, wozu Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden können.
Der Antrag kann schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail sowie persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.
Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift erfolgen. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer „abweichenden Versandanschrift“ versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.
Für den Fall, dass am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl notwendig werden sollte, können Sie bereits gleichzeitig mit dem Antrag für die Hauptwahl vorsorglich auch einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Sie kann aber auch separat erteilt werden.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte für die Beantragung von Briefwahlunterlagen vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.
In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.
Bestandteile der Briefwahlunterlagen
Zu den Briefwahlunterlagen gehören:
Wie bei der Briefwahl im Einzelnen vorzugehen ist, zeigen Ihnen nachfolgende „Hinweise zur Briefwahl“.
Beachten Sie dabei bitte, dass die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen sind!
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