5. Feb. 2026

Aktuelle Themen

Informationen für die Kötzer Bürger

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie über aktuelle Themen in unserem Gemeindegebiet informieren:

In den Gemeindegebieten stehen den Hundebesitzern nun Hundetoiletten und Tütenspender zur Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zur Verfügung. Mit dieser Möglichkeit sollen Hundebesitzer für das Problem der Verunreinigung von landwirtschaftlichen Flächen, Gehwegen und Grünanlagen durch Hundekot sensibilisiert werden. Hier die Aufstellungsorte:

Großkötz

•Emmenthaler Weg, Feldweg

•Feldweg hinter Kornblumenstr. Richtung Oxenbronn

•Kühweg Ecke Mühlweg

•Meisenweg Richtung Beachvolleyballfeld

Kleinkötz

•Feldweg zur Muna

•Eggentalstraße Richtung Inneres Eggental

•Limbacher Str. Ecke Panoramaweg

•Raiffeisenstraße Richtung Sportplatz

•Ende Waldsiedlung Richtung Panoramaweg

Ebersbach

•Am Krautgarten, Spielplatz

Die Gemeinde Kötz bedankt sich schon heute, bei denen, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen.

Räum- und Streupflicht zur Winterzeit

Die Winterzeit ist für die Gemeinde Anlass, auf die durch Verordnung den Bürgerinnen und Bürgern auferlegte Räum- und Streupflicht hinzuweisen. Nach der in der Gemeinde Kötz geltenden Regelung, ist insbesondere Folgendes zu beachten.

Wann muss gestreut und geräumt werden?

Werktags zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr

Sonn- und Feiertags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr

Wie oft?

Im Rahmen der genannten Zeiten sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es die Niederschläge und Temperaturen zur Vermeidung von Gefahren erfordern.

Wo?

Geräumt und gestreut werden müssen befestigte Gehwege in der gesamten Breite und falls keine Gehwege vorhanden sind, Gehbahnen am Rand der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,00 m. Dies gilt auch, wenn ein Grundstück nicht bebaut oder das Haus nicht bewohnt ist, ob ein Zugang oder eine Zufahrt vorhanden ist oder nicht. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wer?

Grundsätzlich muss der Hauseigentümer, auch wenn er das Haus nicht bewohnt, räumen und streuen. Die Mieter sind hierzu nur dann verpflichtet, wenn dies mit dem Hauseigentümer vertraglich geregelt ist. Hierbei sollte auch geklärt werden, wer die Haftung in einem Schadensfall übernimmt.

Was sind die Folgen bei Verletzung der Räum- und Streupflicht?

Wer nicht rechtzeitig und ausreichend räumt oder streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss u. U. mit einer Geldbuße rechnen. Ereignet sich wegen Glätte ein Unfall, muss der verantwortliche Hauseigentümer oder gegebenenfalls Mieter darüber hinaus für den entstandenen Schaden aufkommen und evtl. Schmerzensgeld zahlen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden.

Geeignetes Streugut?

Es darf nur mit geeigneten abstumpfenden Streumitteln (z.B. Sand, Splitt, Streusalz) gegen Schnee- und Eisglätte vorgegangen werden. Im Interesse der Sicherheit für alle Fußgänger möchten wir Sie gerne bitten, die obigen Hinweise zu beachten.

Vitalitätscheck – ein Werkzeug für ein vitales Kötz

Der Gemeinderat Kötz hat die Förderinitiative Innen statt Außen beschlossen und sich damit verpflichtet, die innerörtliche Entwicklung voran zu bringen bzw zu fokussieren.

Das Endergebnis sehen Sie auf unserer Homepage unter Leben & Wohnen - Bauen - Vitalitätscheck

Mit freundlichem Gruß

Sabine Ertle

1. Bürgermeisterin

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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