12. Nov. 2025

Kommunalwahl am 08.03.2026

Im Hinblick auf die am 08. März 2026 stattfindende Kommunalwahl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die amtlichen Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz erfolgen.

Dadurch ist eine fristgerechte Unterrichtung der Wahlberechtigten gewährleistet.

Durch den nur 14-tägigen Erscheinungsmodus unserer Bürgerinfo, sowie wegen des Umfangs der Bekanntmachungen, können die erforderlich Fristen durch Veröffentlichung in der Bürgerinfo nicht immer eingehalten werden.

Zur weiteren Information der Wahlberechtigten, werden wir die amtlichen Bekanntmachungen, soweit möglich, auf unserer Homepage, MeinOrt-App sowie nachträglich in unserer Bürgerinfo veröffentlichen.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme!

Die Gemeindewahlleiterin

 

Kommunalwahl am 08.03.2026 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist erst nach Aufforderung (durch Bekanntmachung) der Gemeindewahlleiterin möglich.

 

Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten erfolgt am 09.12.2025 durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz.

(§ 34 Abs. 1, § 98 und Anlage 10 zu § 34 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung i. V. m. Nr. 91 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung)

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme!

Die Gemeindewahlleiterin

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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